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Was gilt aufgrund von Covid-19 als Fall höherer Gewalt?

Höhere Gewalt aufgrund von Covid-19 gilt nur in den nachfolgend aufgeführten Fällen, wenn die beschriebene Situation zum Zeitpunkt der Reservierung und/oder der Reservierungsbestätigung zu einem nach der Reservierung liegenden Datum nicht bekannt war:

  • Die Schließung der Ferienhäuser durch die zuständigen Behörden
  • Die Schließung nationaler oder lokaler Grenzen, durch die der Zugang zum Haus verhindert wird
  • Ein verbindliches und formelles Reiseverbot zum Ort der Vermietung Eine "deutliche Reisewarnung" stellt keinen Grund höherer Gewalt dar!
  • Jegliche zwingende (und nicht dringend empfohlene) Vorgehensweise, die de facto den Aufenthalt verhindert: Quarantäne, die aufgrund einer neuen Regierungsentscheidung am Grenzübergang zwischen dem Wohnort des Mieters und dem Ferienhausaufenthalt verhängt wurde, für die Dauer des Aufenthalts, die eine Toleranzzeit überschreitet (wenn Ihr Aufenthalt zwei Nächte beträgt und die Toleranzzeit bei 48 Stunden liegt, wird Ihr Aufenthalt nicht durch höhere Gewalt gedeckt) oder ein vorgeschriebener Coronatest bei der Ankunft oder Rückkehr.
  • Die zwingende Quarantäne im Falle einer Krankheit ist nicht durch höhere Gewalt abgedeckt. Wir empfehlen Ihnen, zum Zeitpunkt der Buchung eine Stornierungsversicherung abzuschließen, die diesen Fall abdeckt
  • Eine gesetzlich auferlegte Begrenzung der Anzahl von zugelassenen Personen in einem Ferienhaus, durch die die  Beibehaltung der Reservierung unmöglich wird.

Ab dem 27. Juni 2021 gibt es keine Einschränkungen mehr für den Aufenthalt in Ferienwohnungen.

Ardennes-étape wird die von den Regierungen anderer Länder getroffenen Maßnahmen von Fall zu Fall prüfen, wenn sich diese in irgendeiner Weise auf den Aufenthalt auswirken sollten. 

Alle anderen Maßnahmen wie Abstandsregelungen, Empfehlungen im Zusammenhang mit der Einschränkung physischer Kontakte oder die Verpflichtung zum Tragen von Masken… gelten nicht als ein Fall höherer Gewalt.

Im Falle höherer Gewalt erhält der Mieter einen Gutschein im Wert seines Aufenthalts mit einer Gültigkeit von drei Jahren ab Ausstellungsdatum.



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