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Kann ich meinen Aufenthalt aufgrund Höherer Gewalt stornieren und meine Anzahlung zurückfordern?

  • Höhere Gewalt kommt nur dann zur Anwendung, wenn sich eine Entscheidung der Behörden auf das Anfangsdatum Ihres Aufenthalts bezieht. Ist dies der Fall, wurde Ihr Aufenthalt bereits von Ardennes-étape storniert.
  • Fällt das Datum Ihres Aufenthalts nicht unter die Entscheidung der Behörden, müssen Sie den ausstehenden Rechnungsbetrag begleichen. Die Tatsache, dass Sie Ihren Reservierungsbetrag in zwei Raten zahlen können, enthebt Sie nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Restbetrags, wenn der Zustand höherer Gewalt nicht zum Zeitpunkt des Datums eingetreten ist, an dem die Zahlung fällig geworden ist. Wenn Sie den ausstehenden Rechnungsbetrag für Ihren Aufenthalt nicht zahlen, wird dieser gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen storniert und fallen entsprechende Stornierungskosten an.
  • Wenn Ihr Aufenthalt, und nur, wenn Sie den Gesamtbetrag für den Aufenthalt beglichen haben, zum Aufenthaltsdatum aufgrund behördlicher Entscheidung nicht stattfinden kann, erhalten Sie von Ardennes-étape einen Gutschein, mit dem Sie Ihren Urlaub in besseren Zeiten neu planen können.

In allen genannten Fällen können Sie aufgrund höherer Gewalt von Ihrer Reservierung nur dann - und ausschließlich auf diesen Fall beschränkt - zurücktreten, wenn Sie alle ausstehenden Zahlungen an Ardennes-Etape geleistet haben.

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