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Was ist im Falle eines Schadens zu tun?

„Man ist nie vor bösen Überraschungen gefeit ...“

Aus diesem Grund sind Sie, wenn Sie sich für eine Reise mit Ardennes-étape entscheiden, automatisch durch eine Versicherung für Mietschäden abgedeckt. Diese ist Bestandteil Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Paragraf 2.2, einen Hinweis darauf finden Sie in Ihrer Buchungsbestätigung.

Sollten Sie während Ihres Aufenthalts versehentlich einen Schaden verursachen, bitten wir Sie, den Eigentümer Ihres Ferienhauses zu informieren. Seine Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Kundenbereich in der Rubrik „Meine Aufenthalte“. Sie können auch einige Fotos von dem Schaden machen. Diese können möglicherweise hilfreich sein.

Bei einem geschätzten Schaden von unter 100 € empfehlen wir Ihnen, die Angelegenheit direkt und gütlich mit dem Eigentümer zu regeln. Entscheiden Sie gemeinsam, welcher Betrag von Ihrer Kaution abgezogen werden soll.

Bei einem geschätzten Schaden von 100 € oder mehr kann der Eigentümer Ihres Ferienhauses bei unserem Versicherungsmakler Schmatz Schadenersatz beantragen. In diesem Fall wird Ihre Kaution automatisch gesperrt, bis der Fall abgeschlossen ist.

Wird unser Versicherungsmakler:

  • in allen Punkten aktiv, so wird Ihre Kaution freigegeben und Ihnen so schnell wie möglich zurückerstattet. 
  • teilweise aktiv, teilweise aktiv, so ist der Vermieter berechtigt, einen Teil Ihrer Kaution einzubehalten. Der Customer Service steht Ihnen bei Fragen zu diesem Thema selbstverständlich zur Verfügung.


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